Abmahnungen: elendes Übel oder gutes Recht?

geschrieben am 23.April 2010


Diese Woche war sicher die sichtbare Spitze des Eisberges, was die fleißigen Gerichtsurteile anbelangt. Ich kann mich der Hysterie jedoch irgendwie nicht anschließen. Ich bin kein Rechtsanwalt und zehre aus der Erfahrung, vis-a-vis mit der Nummer 3 der Top-Abmahner Deutschlands am Tisch gesessen zu haben. Die Frage, die @Missfeldt in die Runde wirft, elendes Übel oder gutes Recht, kann ich nur mit “beides” beantworten.

Generelles

Ich halte Abmahnungen zwar ansich schon für ein Unwort, aber was gibt es nicht sonst noch für tolle Wörter in unserer Sprache. Das Problem bei einer Abmahnung ist m.E. nach, dass Sie sich verhält wie eine Medaille. Sie hat immer zwei Seiten. Wenn also irgendwo im Netz ein Hilferuf aufpoppt, dann gilt es erst mal kurz zu analysieren. Was ist passiert, wer hat sich des Anwaltes betätigt und letztlich worum geht es überhaupt. Die Hysterie entsteht ja meist dadurch, dass sich Goliath irgendwo an David auslässt. Ich denke, da liegt auch eine gewisse Unstimmigkeit.

Das Gesetz der Verhältnismäßigkeit

Wer beim Bund gewesen ist, wird es oft gehört haben “handeln Sie nach dem Gesetz der Verhältnismäßigkeit“. Dies würde dem einen oder anderen Unternehmen auch gut tun. Ich halte es für einen “moralischen” Unterschied, ob ich z.B. meine Markenrechte gegenüber einem Marktbegleiter vertrete oder gegenüber einem privaten Haushalt. Ähnlich verhält es sich mit der Herangehensweise. Das Problem bei Abmahnungen ist, dass in vielen Fällen sich zu wenig Zeit genommen wird. Zeit, die man in der schnelllebigen “Global-Everything-Just-in-Time”-Epoche nicht zu haben scheint.

Das Übel

Manche nennen es Abmahnindustrie, ich mag dieses Wort nicht, auch wenn es sie geben mag. Letztlich ist es das Übel. Das Netz scannen nach Fehlern und raus mit dem Schreiben. Ich sehe da den Gesetzgeber in der Pflicht endlich zu handeln und dem einen Riegel vorzuschieben. Darüber hinaus sehe ich es auch als Gesellschaftsproblem. Zugegeben, dass ist weit hergeholt. Aber ganz abstrakt, diese Rechtkeilerei ist allgegenwärtig. Ich kann mich an Geschichten erinnern, von “früher”. Wenn es da einen Konflikt gab, hat man sich gestritten und später vielleicht vor Gericht wiedergesehen. Dieser Schritt wird heute ausgelassen. Gestritten wird nicht mehr. Unabhängig, ob es im Internet ist, ich falsch parke oder in einer Bar sitze.

Gutes Recht

Gutes Recht ist eine Abmahnung jedoch auch. Wie oben schon angerissen, wenn z.B. Markenrechte verletzt werden oder Urheberrechte. In welcher Form auch immer. Der Grundgedanke sollte sein, eine gewisse Verhältnismäßigkeit herzustellen. Ich sehe z.B. als äußerst fragwürdig an einen Schüler mit einem Rechtsanwaltsschreiben zu konfrontieren. Der berühmte Patscher auf die Finger tut es in der Regel auch. Es ist aber auch zweifelsohne schwierig zu erkennen, wer oder was dahinter steckt, wenn sich nicht gerade eine Geschäftsform im Impressum wiederfindet.

Eigene Erfahrung

Ich für meinen Teil kann sagen, dass ich in 14 Jahren Internet “verschont” geblieben zu sein. Ich habe zwar hier und da richtig auf den Deckel bekommen inkl. allem drum und dran, aber abgemahnt wurde ich nie. Das liegt aber auch wohl eher daran, dass Ende der 90er die Bemühungen eines Anwalts noch nicht populär gewesen ist. Die letzte Konfrontation mit dem Thema war im letzten Jahr als eine Düsseldorfer, als nicht sonderlich zimperlich geltende, Firma mir “drohte” mich abzumahnen. Gut, es ist immer ein Spiel mit dem Feuer, wenn man sich hier und da über ein Unternehmen negativ äußert. In dem Fall sah die Geschäftsleitung letztlich davon ab. Ich bot Ihnen an, mich aus Willkürlichkeit abzumahnen mit guten Aussichten den Prozess zu verlieren. Im Gegenzug hätte ich Ihre Urheberrechtsverletzungen bei den betroffenen Unternehmen eingereicht und der Verfolgung Nachdruck verliehen. Da bin ich ja dann Kumpel!

Fazit

Ich denke, es täte beiden Lagern ganz gut weniger Hysterie in dieses Thema zu stecken. Ich meine @joomla_aktuell hatte die Woche eine Abmahnung auf dem Tisch. Das wurde binnen eines Tages geklärt. Geht doch.
Ich sehe den Gesetzgeber in der Pflicht der Maschinerie “Abmahnwelle” einen Riegel vorzuschieben. In welcher Form man dies tut und was dazu benötigt wird, kann ich nicht sagen. Damit mögen sich die Damen und Herren beschäftigen, die über genügend Fachkompetenz verfügen.