Musterverträge für Webworker

geschrieben am 13.Januar 2009


Wer kennt es nicht, das Problem mit den Verträgen. Ein Anwalt ist meist zu kostspielig. Selbst was zusammen frickeln nicht befriedigend. RA Michael Seidlitz mache mich auf die Vertragstexte der Härting Rechtsanwälte aufmerksam. Um es in einem Wort zu beschreiben: phänomenal!
Wer einen Vertrag z.B. zu Webdesign, Bannerverkauf, einen Wartungsvertrag, Content oder Software benötigt, sollte dort auf jeden Fall mal vorbeischauen.
Natürlich sind hier einige Regeln einzuhalten:

  1. die Verträge sind nur im Eigengebrauch zu verwenden
  2. der Copyright-Hinweis muss bestehen bleiben

Ich denke aber, dass sich beide Punkte von selbst verstehen.