Facebook hat gestern mit einem Paukenschlag (oder klamm heimlich) seine Gewinnspiel-Richtlinien geändert (die deutsche Fassung ist noch unberührt). Ohne jegliche Vorankündigung streicht man auf den Promotions-Richtlinien den Punkt, wo es verlangt wurde, dass ein Gewinnspiel über eine externe App geregelt werden muss.
Die Veränderungen lesen sich etwa so, als hätte man bei Facebook endlich kapiert, dass man seine eigenen Regeln sowieso nicht einhalten kann. Es ist nichts mehr als Zustimmung der bereits vorherrschenden Praxis. Eine Grauzone von „Wir nutzen eine App, weil wir müssen“- werden sicherlich erleichtert sein. Allerdings ist nicht alles erlaubt, was beliebt.
Neu ist, dass die Gewinnspiele nun auf der Pinnwand stattfinden dürfen. Die Notwendigkeit einer App fällt somit weg. Was im Umkehrschluss folgende Möglichkeiten aufbietet:
- Likes für Abstimmungen zu nutzen
- Nachrichten sich auf die Pinnwand schreiben zu lassen
- Beiträge mit Kommentaren oder Likes zu „pushen“
Es wäre nun also denkbar, dass jeder Like an dem Gewinnspiel teilnimmt. Die Frage auf dem Fuße sollte sich vorher überlegt werden: Wie wertet man dies aus? Nicht jeder, der ein Gewinnspiel veranstaltet, hat auch die Möglichkeiten bzw. Fähigkeiten auf die Entwicklerschnittstelle zuzugreifen und die erforderlichen Daten zu analysieren.
Es bleibt abzuwarten, ob die Qualität der Fanpages nun in den Keller rauscht, weil unfähige Community Manager nun eine Klickfabrik unter dem Dach der Fanpage errichten. Ein Aufkommen von einfacheren Gewinnspielen dürfte aber recht wahrscheinlich sein.
Sharing ist verboten
„Sharing is caring“ heißt es eigentlich. In diesem Fall ist es aber untersagt. Facebook möchte nicht, dass Gewinnspiel-Beiträge auf den Timelines von Privataccounts landen. Ebenfalls ist das Markieren von Leuten auf Fotos verboten. Dies gilt für sich selbst als auch für das Markieren von Freunden. Ob Facebook allerdings da einen Riegel vorschieben kann, mag ich zumindest mal ernsthaft infrage stellen. Man kann dies natürlich nicht erlauben, sonst würde man seiner eigenen Infrastruktur massiv schaden. Ich glaube aber, dass man sich beim blauen Giganten durchaus bewusst ist, dass man dies auch nicht unterbinden kann.
App oder Pinnwand?
Ich lehne mich mal etwas aus dem Fenster. Ich glaube nicht, dass diese Änderung für große Fanpages von immenser Wichtigkeit sein wird. Die Änderungen sind für kleine Seiten relevant. Ein Restaurant zum Beispiel, was gerade eine neue Fanpage hat. Ich kann nicht vorstellen, dass große Marken oder Fanpages vom Weg abbiegen. Dies hat zum einen den Grund, dass man sich damit die eigene Pinnwand versauen würde, was aus Sicht für die Markenbildung und Erhaltung schlecht wäre. Des Weiteren will man ja eigentlich eines: die Daten. Deswegen wird man nach wie vor dazu geneigt sein, Apps einzusetzen, um die E-Mail-Adresse eines Nutzers für eigene Zwecke zu nutzen. Es geht um Datenquellen und im zweiten Schritt und das ist der viel wichtigere: Datenveredelung.
Gefundenes Fressen für Abmahnungen?
Interessant dürfte zumindest sein, wo man die Teilnahmebedingungen unterbringen wird/oder will. So sehr Social Media-Affine dazu neigen, sich mit einem „Du hast gegen die Richtlinien verstoßen“, so sehr wird Fanpage-Betreiber kleinerer Unternehmen interessieren, ob sie gegen irgendein Gesetz verstoßen. Wo kein Kläger, da auch kein Richter. Aber da dürfte sich sicherlich eine windiger Abmahnanwalt finden, der dem ganzen Einhalt gebietet. Seid mir nicht böse wegen der flapsigen Formulierung, aber sehen wir der Wahrheit doch mal ins Gesicht.
Eine mögliche Lösung, der es einer rechtlichen Prüfung bedarf: Die Teilnahmebedinungen als App hinterlegen und im Posting per Link darauf hinweisen.
Fazit
Die Änderungen der Gewinnspiel-Richtlinie ist eine Erleichterung für viele Beteiligte. Es ist gerade in kleineren Betrieben so, dass die Richtlinien für völlig Verwirrung gesorgt haben, was denn nun erlaubt ist und was nicht. Allein die „Liken“ ist verboten, aber ein Like um dann am Gewinnspiel teilnehmen zu können (aka Fangate), hat doch in der Regel eher für Verwirrung gesorgt. Sollte es ausreichen, wenn die Teilnahmebedingungen / Datenschutzerklärung als Link hinterlegt werden, um ein rechtskonformes Gewinnspiel abzuhalten, dann könnte dies für kleine Fanpages einen echten Schritt nach vorn bedeuten. Es gibt zwar mit Gewinnspiel-Apps sichere und einfache Lösungen, aber wer nicht in der Materie steckt, weiß weder von den Lösungen noch hat er Lust sich mit den Anforderungen zu beschäftigen.
Die Polemik, dass iPad-Gewinnspiele ein Revival feiern und nun alle News Feeds völlig zugespamt werden, halte ich für was es ist: Polemik. In der Regel von einer Gruppe, die es selbst nicht betrifft. Denn ich kann mir eben nicht vorstellen, dass große Marken vom bisherigen abweichen werden. Und wenn man dies schon als Bedrohung der eigenen Existenz sieht – na herzlichen Glückwunsch…
Weitere Einschätzungen und Kommentare zum Thema findet ihr hier:
- Medienrauschen – Facebook Gewinnspiele: Radikale Lockerung der Anforderungen
- Thomas Hutter – Facebook: Lockerung der Promotion Richtlinien – Freipass? Rechtliche Aspekte beachten!
- Futurebiz – Breaking: Massive Erleichterung bei Facebook Gewinnspielen
- Karrierebibel – Facebook-Gewinnspiele: Jetzt zocken auf der Pinnwand erlaubt
(Bild: Shutterstock, Gewinn beim Roulette)
Ich glaube auch, dass sich für große Fanpages nicht viel ändern wird. Den Unternehmen geht es nicht nur um kurzes Entertainment, sondern wie gesagt, um Adressen, die sie auch außerhalb Facebook nutzen können. Da reicht ein timeline post nicht aus. Für kleine Unternehmen kann sich dieser Weg mit Sicherheit lohnen. In dieser Infografik sind die Vor- und Nachteile einer App übersichtlich aufgelistet: http://blog.kontestapp.com/de/infografik-timeline-applikation/